Leibrenten

Leibrenten sind Renten, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen („verbundene Leibrenten“) abhängig sind. Es handelt sich um eine regelmäßige Leistung in gleicher Höhe aufgrund eines schriftlichen Vertrages. Dem Begriff „in gleicher Höhe“ steht aber nicht entgegen, dass die Leibrente entsprechend einer vertraglichen Bindung an einen Lebenshaltungskostenindex in der Höhe angepaßt wird.

Gesetzliches ist über die Leibrente im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) §§ 759 bis 761 vermerkt.

Die Zahlung der Leibrente wird nach dem Tode der Berechtigten eingestellt. An die Erben der verstorbenen Rentenbezieher wird keine Zahlung geleistet.


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