Rückübertragung |
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Im Kaufvertrag können Sie sich vom Käufer für bestimmte Fälle, z.B. für den Fall, dass der Käufer mit den Zahlungen zwei Monate im Verzug ist, ein Rückübertragungsrecht durch die Eintragung einer Vormerkung nach § 883 BGB einräumen lassen. |
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